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OP mit schmutzigem Besteck keine Straftat

Fr 6. Mai 2011, 16:27

http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_41454049

Was sagt ih dazu? Wollte ihr auch mit schmutzigem OP-Besteck operiert werden?
Also ich bestimmt nicht. Ich finde das ist eine absolute Frechheit!

Fr 6. Mai 2011, 16:27

Re: OP mit schmutzigem Besteck keine Straftat

Fr 6. Mai 2011, 16:43

Ihrer Ansicht nach wäre es für die Patienten gefährlicher gewesen, wenn die Eingriffe unterbrochen worden wären.

Also wenn ich entscheiden müsste, ob ich mit dreckigen OP-Besteck operiert werden soll oder ob die OP für Reinigungen unterbrochen wird und ich dadurch in Lebensgefahr komme...
Dann doch lieber Ersteres.
In allen anderen Fällen aber, wenn eine Reinigung Platz hat, dann wäre es wirklich sehr fahrlässig. Ich meine, AIDS will ich nicht wirllich in einem Krankenhaus bekommen. xD

In diesem Fall glaube ich eh nicht, dass die Ärzte aus purer Böswilligkeit mit schmutzigem Besteck operiert haben. Sie wissen ja wohl, was für eine Verantwortung auf ihnen lastet
und was passiert, wenn sie einen Fehler machen. Da klingt die Variante, dass sie gar keine Wahl hatten, schon plausibler, und dann wäre eine Strafe auch nicht wirklich angebracht.

Re: OP mit schmutzigem Besteck keine Straftat

Fr 6. Mai 2011, 19:53

In diesem Fall würd ich wie Hopfel sagen, lieber mit schmutzigem Besteck weiter operieren, als Lebensgefahr aufkommen zu lassen.

Aber andererseits: Wenn das operieren mit schmutzigen Besteck keine Straftat ist, wird es immer wieder Probleme mit Hygiene in Krankenhäusern geben. Gerade in Krankenhäusern sollte alles sauber sein und wenn ihnen eh keine gerechte Strafe droht, werden sie auch weiterhin so nachlässig mit der Hygiene sein.

Re: OP mit schmutzigem Besteck keine Straftat

Sa 7. Mai 2011, 12:47

Es kommt drauf an, ob dein Arzt schon vor der OP von der Verschmutzung wusste, oder nicht.
Wusste er es vorher, dann ändert das natürlich alles. In Kliniken muss einfach dafür Sorge getragen werden, dass alles clean ist. Vor allem dann, wenn eine lebensgefährliche OP ansteht.
Wenn die Verunreinigung während der OP entdeckt wird. Nun, dann muss man eben weiter machen, wenn sich auf die Schnelle kein Ersatz beschaffen lässt. Aber dann muss diese Verunreinigung wenigstens im Nachhinein Konsequenzen haben, finde ich jedenfalls.

Tote durch Verunreinigungen sind schließlich alles andere als unrealistisch. Vielleicht erinnert ihr euch an die Babies, die erst vor ein paar Monaten an verunreinigter Nahrung starben. Sowas darf einfach nicht passieren. Ein Schlendrian hat in Kliniken nichts zu suchen.

Re: OP mit schmutzigem Besteck keine Straftat

Sa 28. Mai 2011, 10:06

Oo sowas ist ja wirklich Mist.
Ich finde, die Person, die mit dem schmutzigen Besteck operiert worden ist, sollte dann wenigstens noch Schadensgeld bekommen vom Krankenhaus..

Re: OP mit schmutzigem Besteck keine Straftat

Sa 28. Mai 2011, 14:22

Dank dem Rechtsuntericht kann ich hier jetzt klugscheissen! JEJ! xD

Rechtsgeschäft ohne Auftrag OR Art. 420 Abs. 1: "Der Geschäftsführer haftet für jede Fahrlässigkeit."
Sowie Abs. 2: "Seine Haftpflicht ist jedoch milder zu beurteilen, wenn er gehandelt hat, um einen dem Geschäftsherrn drohenden Schaden abzuwenden."

--> Laut dem schweizerischen OR wäre es imo nur Recht und fair die Ärzte zu bestrafen, aber Milde walten zu lassen bei der Höhe der Ersatzpflicht.
Ausser natürlich die Benutzung des schmutzuigen Bestecks war böswillig, aber davon sehen wir mal ab...
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